
Der Strafzoll auf gerösteten Kaffee wurde erstmals von Friedrich dem Großen in Preußen eingeführt. Damals war es üblich, Luxusgüter aus den Kolonien mit hohen Abgaben zu belegen. Doch als sich Kaffee zunehmend verbreitete und seine Importmengen die eines exklusiven Luxusprodukts überstiegen, zog Friedrich die Reißleine: Er verbot kurzerhand die Einfuhr von Röstkaffee vollständig.
In einer Übergangszeit durfte nur noch Rohkaffee importiert werden – allerdings mit hohen Strafzöllen. Viele Menschen rösteten ihre Bohnen daher selbst, bis auch das private Kaffeerösten verboten wurde. Das Monopol auf gerösteten Kaffee lag fortan allein bei der staatlichen Rösterei.
Als Schmuggel und Schwarzrösterei immer weiter zunahmen und der Staat dadurch erhebliche Steuereinnahmen verlor, wurde das Verbot schließlich aufgehoben. Stattdessen führte man die Kaffeesteuer wieder ein. Heute beträgt sie 2,19 Euro pro Kilogramm Kaffee. Dazu kommt die Mehrwertsteuer, was Kaffee in Deutschland bis heute zu einem doppelt besteuerten Genussmittel macht. Insgesamt bringt die Kaffeebesteuerung dem Staat jährlich rund eine Milliarde Euro ein.
Da das Rösten von Kaffee einen großen Anteil an der Wertschöpfung hat, ist es umstritten, dass nur Rohkaffee zollfrei importiert werden darf. Gerade die meist ärmeren Kaffeeanbauländer könnten wirtschaftlich profitieren, wenn sie ihre Bohnen selbst rösten und exportieren dürften.
Eine Petition zur Abschaffung der Kaffeesteuer und Importzölle wurde im Jahr 2013 endgültig vom Bundestag abgelehnt.

